Grundsätze vom Datenschutz

Jeder Verantwortliche muss die Einhaltung der im Artikel 5 DSGVO aufgeführten Rechtsgrundsätze einhalten
- Rechtmäßigkeit
- Verarbeitung nach Treu und Glauben
- Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität
- Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
