Schulung vom Betriebsrat
Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht auf eine Datenschutzschulung
Sie möchten als Betriebsrat im Bereich Datenschutz auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung agieren? Unsere Schulung macht Betriebsräte auch zu kompetenten Ansprechpartnern für alle datenschutzrechtlichen Fragen.
In unserer Schulung vermitteln wir dem Betriebsrat das notwendige Wissen, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Unternehmen zu überwachen. Von den Rechten der Beschäftigten bis hin zur Mitbestimmung bei der Einführung neuer IT-Systeme – wir behandeln alle relevanten Aspekte, die den Betriebsrat betreffen.
Was Betriebsräte lernen können:
• Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Kontext des Datenschutzes.
• Mitbestimmungsrechte bei der Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten.
• Umgang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).
• Analyse von Betriebsvereinbarungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Diese Schulung befähigt den Betriebsrat, die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten und aktiv zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds beizutragen. Stärken Sie jetzt die Kompetenz als Betriebsrats und sichern Sie die Rechte der Mitarbeiter!
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Gesetzliche Regelung zum Datenschutz für Betriebsräte:
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - § 69 Datenschutz - Link:
Als Dienstleistung bieten wir auch Schulungen zu Themen mit datenschutzrechtlicher Relevanz. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Unsere Schulungen vermitteln Wissen und überwachen nur den Lernerfolg, wenn dies nach dem FernUSG beantragt wurde.



