Was ist die DSGVO? Was regelt die DSGVO? Datenschutzbeauftragter sicherkomm.de

Schulung vom Personalrat

Personalräte haben das Recht und die Pflicht auf eine Datenschutzschulung

Ein gut geschulter Personalrat ist das Rückgrat einer effektiven Interessenvertretung im öffentlichen Dienst. Unsere Schulung zum Datenschutz in Behörden macht Personalratsmitglieder zu echten Experten auch auf diesem wichtigen Gebiet.

Was Personalräte lernen können:

In diesem Kurs vermitteln wir das spezialisierte Wissen, das für die korrekte Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) im öffentlichen Sektor unerlässlich ist. Schwerpunkte sind dabei:

  • Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei der Einführung von IT-Systemen und der Datenverarbeitung.
  • Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten und Bürgern.
  • Wichtige Neuerungen und Fallstricke im behördlichen Datenschutz.
  • Die Rolle des behördlichen Datenschutzbeauftragten und die Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

Warum diese Schulung unerlässlich ist

Diese Schulung befähigt den Personalrat, seine Aufgaben als Interessenvertreter der Beschäftigten wirksam wahrzunehmen und aktiv zur Einhaltung des Datenschutzes beizutragen. Sie stellt sicher, dass die Rechte der Mitarbeiter geschützt werden und die Behörde gesetzeskonform agiert.

Stärken Sie jetzt die Kompetenz als Personalrat und sichern Sie die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen!

Gesetzliche Regelung zum Datenschutz für Personalräte in BW:

Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) BW - Teil 7 - § 67 Datenschutz - Link:

Als Dienstleistung bieten wir auch Schulungen zu Themen mit datenschutzrechtlicher Relevanz. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Unsere Schulungen vermitteln Wissen und überwachen nur den Lernerfolg, wenn dies nach dem FernUSG beantragt wurde.

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